Private Krankenversicherung
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Private- und gesetzliche Krankenversicherung im Vergleich

Die Krankenversicherung ist eine der wichtigsten finanziellen Versicherungen Deutschlands. Ziel der Krankenversicherung ist es den Versicherungsnehmer mit den hohe Kosten der ärztlichen Behandlungen zu helfen, die infolge von Erkrankungen, Mutterschaft oder Unfällen gebraucht werden. Man hat die Wahl – natürlich nur wenn man über die Pflichtversicherungsgrenze verdient –: die gesetzliche Krankenversicherung, bekannt noch als GKV, und die private Krankenversicherung, auch PKV genannt.

Die zwei Krankenversicherungsarten haben ihre individuelle Eigenschaften, sie ähneln sich aus vielen Hinsichten, sind aber auch unterschiedlich:
- die GKV ist für Personen mit einem niedrigen Einkommen gesetzliche Obliegenheit, wie auch schon der Name zeigt. Man kann auch als freiwilliges Mitglied beitreten, dann wird aber nur die selben Leistungen bekommen, wie all die anderen. Die private Krankenversicherung ist aber völlig freiwillige, jeder kann frei entscheiden ob er Mitglied werden will oder nicht.
– infolge des Solidaritätsprinzips bekommen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung alle Versicherungsnehmer die gleiche Leistungen, jedoch für verschiedene Beiträge. Diese richten sich nämlich nach dem Einkommen, das sogar prozentual. Bei der PKV spielt das Einkommen keinen so große Rolle, viel mehr andere Kriterien, wie Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand, Berufsgruppe usw.
– die gesetzliche Krankenversicherung kann nur eine einzige Versicherungsform anbieten. Bei der privaten Krankenversicherung kann man aus drei verschiedenen Versicherungsformen auswählen: Vollversicherung gegen alle Behandlungskosten, Teilversicherung gegen ganz gewisse Kosten und die Zusatzversicherung für die Versicherungsnehmer der GKV, die sich noch zusätzlich absichern wollen.
– in Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Leistungen als Sachleistungen erbracht und von dem Versicherer direkt bezahlt. Die Zuzahlungen sollte man nicht vergessen. Bei der PKV passiert das nur mit stationären Behandlungen, die ambulante Behandlungen müssen vorläufig von dem Versicherungsnehmer bezahlt werden – die Kosten werden später zurückerstattet –
Die Liste ist noch lang, man sollte sich also darüber informieren lassen, bevor man seine Wahl trifft. 

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