| Private- und gesetzliche
Krankenversicherung im Vergleich
Die Krankenversicherung ist
eine der wichtigsten finanziellen Versicherungen Deutschlands. Ziel der
Krankenversicherung ist es den Versicherungsnehmer mit den hohe Kosten
der ärztlichen Behandlungen zu helfen, die infolge von Erkrankungen,
Mutterschaft oder Unfällen gebraucht werden. Man hat die Wahl –
natürlich nur wenn man über die Pflichtversicherungsgrenze verdient –:
die gesetzliche Krankenversicherung, bekannt noch als GKV, und die
private Krankenversicherung, auch PKV genannt.
Die zwei Krankenversicherungsarten haben ihre individuelle
Eigenschaften, sie ähneln sich aus vielen Hinsichten, sind aber auch
unterschiedlich:
- die GKV ist für Personen mit einem niedrigen Einkommen gesetzliche
Obliegenheit, wie auch schon der Name zeigt. Man kann auch als
freiwilliges Mitglied beitreten, dann wird aber nur die selben
Leistungen bekommen, wie all die anderen. Die private
Krankenversicherung ist aber völlig freiwillige, jeder kann frei
entscheiden ob er Mitglied werden will oder nicht.
– infolge des Solidaritätsprinzips bekommen im Rahmen der gesetzlichen
Krankenversicherung alle Versicherungsnehmer die gleiche Leistungen,
jedoch für verschiedene Beiträge. Diese richten sich nämlich nach dem
Einkommen, das sogar prozentual. Bei der PKV spielt das Einkommen keinen
so große Rolle, viel mehr andere Kriterien, wie Alter, Geschlecht,
Gesundheitszustand, Berufsgruppe usw.
– die gesetzliche Krankenversicherung kann nur eine einzige
Versicherungsform anbieten. Bei der privaten Krankenversicherung kann
man aus drei verschiedenen Versicherungsformen auswählen:
Vollversicherung gegen alle Behandlungskosten, Teilversicherung gegen
ganz gewisse Kosten und die Zusatzversicherung für die
Versicherungsnehmer der GKV, die sich noch zusätzlich absichern wollen.
– in Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Leistungen
als Sachleistungen erbracht und von dem Versicherer direkt bezahlt. Die
Zuzahlungen sollte man nicht vergessen. Bei der PKV passiert das nur mit
stationären Behandlungen, die ambulante Behandlungen müssen vorläufig
von dem Versicherungsnehmer bezahlt werden – die Kosten werden später
zurückerstattet –
Die Liste ist noch lang, man sollte sich also darüber informieren
lassen, bevor man seine Wahl trifft. |